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§ 40 ZRHO - Zustellungsantrag

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Amtliche Abkürzung
ZRHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31020000000001

(1) Für den Antrag ist das Formblatt in Anhang I der EG-Zustellungsverordnung zu verwenden, das auf dem Europäischen Justizportal abgerufen werden kann.

(2) Werden von den Landesjustizverwaltungen mehrsprachige Versionen der Formblätter zur Verfügung gestellt, empfiehlt sich eine Verwendung der entsprechenden Version.