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§ 46 ZRHO - Kosten

Bibliographie

Titel
Rechtshilfeordnung für Zivilsachen (ZRHO)
Amtliche Abkürzung
ZRHO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31020000000001

Bei der Erledigung durch ausländische Stellen können Kosten anfallen, für die ein Vorschuss verlangt werden kann (§§ 79, 81).