Schulische Bildung von Kindern beruflich Reisender an allgemein bildenden Schulen
Bibliographie
- Titel
- Schulische Bildung von Kindern beruflich Reisender an allgemein bildenden Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- KSchBbRRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
RdErl. d. MK v. 11. 3. 2023 - 25-81624/2 - VORIS 22410
Vom 11. März 2023 (SVBl. S. 162)
Bezug:
- a)
Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I der allgemein bildenden Schulen einschließlich der Freien Waldorfschulen (AVO - Sek I) vom 7. 4. 1994 (Nds. GVBl. S. 197, SVBl. S. 140), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 25. 1. 2022 (Nds. GVBl. S. 63)
- VORIS 224100141 - - b)
RdErl. "Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht" v. 1. 12. 2016 (SVBl. S. 705)
- VORIS 22410 - - c)
RdErl. "Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen" v. 21. 3. 2019 (SVBl.S. 165)
- VORIS 22410 - - d)
RdErl. "Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen" v. 3. 5. 2016 (SVBl. S. 303), geändert durch RdErl. v. 8. 11. 2021 (SVBl. S. 646)
- VORIS 22410 - - e)
Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung v. 22. 1. 2013 (Nds. GVBl. S. 23, SVBl. S. 66), geändert durch Verordnung v. 2. 7. 2021 (Nds. GVBl. S. 506, SVBl. S. 398)
- VORIS 22410 -
Die schulische Situation der Kinder beruflich Reisender - insbesondere aus Familien von Schaustellenden, von Zirkusangehörigen und Marktkaufleuten sowie im Einzelfall aus weiteren Berufsgruppen, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit der Eltern regelmäßig die Schule wechseln - ist besonderen Bedingungen unterworfen: Die Lernbiografien sind durch den Besuch verschiedener Schulen während der Reisezeit häufig unterbrochen und die Lernmöglichkeiten durch äußere Umstände eingeschränkt. Erziehungsberechtigte und Schule müssen deshalb die Entwicklung dieser Schülerinnen und Schüler mit besonderer Aufmerksamkeit und Verantwortung begleiten, um ihnen einen fundierten Bildungsgang und den für sie bestmöglichen Schulabschluss zu ermöglichen.