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  • ab 11.03.2023 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 KSchBbRRdErl - Bereichslehrkräfte

Bibliographie

Titel
Schulische Bildung von Kindern beruflich Reisender an allgemein bildenden Schulen
Redaktionelle Abkürzung
KSchBbRRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

6.1 Zur besonderen Unterstützung der schulpflichtigen Kinder beruflich Reisender werden durch die RLSB Bereichslehrkräfte eingesetzt. Dafür stehen Anrechnungsstunden zur Verfügung.

6.2 Bereichslehrkräfte nehmen beratende Aufgaben wahr, leisten innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs unterrichtsergänzende Förderung für Schülerinnen und Schüler aus Familien beruflich Reisender und begleiten ggf. ihren Übergang an andere Stützpunktschulen. Während der Reisezeiten prüfen sie das Schultagebuch auf Vollständigkeit und begleiten seine Weiterleitung. Sie unterstützen Beteiligte in der Arbeit mit der digitalen Cloudlösung des Schultagebuchs.

Der Aufgabenbereich von Bereichslehrkräften umfasst des Weiteren folgende Punkte:

  • Unterstützung von Stammschulen und Stützpunktschulen bei der Planung und Durchführung der Förderung nach dem individuellen Lernplan der Schülerin oder des Schülers sowie bei der Abfassung und Sammlung der Lernberichte,

  • Bei Bedarf Mitwirkung im Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung,

  • Bei Bedarf Mitwirkung bei der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung,

  • Unterstützung bei der Organisation von Angeboten zur beruflichen Orientierung,

  • Beratung der Familien bei der Lernplanung für die Reisesaison,

  • Beratung der Stammschule bei der Erstellung von Zeugnissen und Erteilung von Abschlüssen,

  • Zusammenarbeit mit anderen Bereichslehrkräften auch aus anderen Bundesländern,

  • Zusammenarbeit mit den Familien während der Reisesaison.

Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 11 des RdErl. vom 11. März 2023 (SVBl. S. 162)