Abschnitt 1 KSchBbRRdErl - Anwendungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Schulische Bildung von Kindern beruflich Reisender an allgemein bildenden Schulen
- Redaktionelle Abkürzung
- KSchBbRRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
1.1 Dieser RdErl. gilt für Schülerinnen und Schüler im Primar- und Sekundarbereich allgemein bildender Schulen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben, deren Erziehungsberechtigte beruflich Reisende sind und die ihre Erziehungsberechtigten auf der Reise begleiten.
1.2 Der RdErl. findet entsprechend Anwendung bei Schülerinnen und Schülern aus anderen Bundesländern und ggf. aus anderen Staaten, die dort schul(besuchs)pflichtig sind oder dort eine Schule besuchen und zeitweilig Niedersachsen bereisen. Sie werden nach ihren mitgeführten Unterlagen unterrichtet. Es besteht eine Berichtspflicht gegenüber ihren Stammschulen gemäß Nr. 3.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 11 des RdErl. vom 11. März 2023 (SVBl. S. 162)