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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 12 PolSportRdErl - Fachausschuss Wettkampfsport, Landestrainerinnen und Landestrainer

Bibliographie

Titel
Sport und Leistungsfähigkeit in der Polizei
Redaktionelle Abkürzung
PolSportRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21021

12.1 Der Fachausschuss Wettkampfsport berät die Polizeisportbeauftragte oder den Polizeisportbeauftragten und die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter für den Polizeisport in sportfachlichen Angelegenheiten.

12.2 Er setzt sich zusammen aus der Fachwartin oder dem Fachwart für den Gesundheits- und Präventionssport sowie den Fachwartinnen und Fachwarten für die im Wettkampfprogramm des DPSK enthaltenen Sportarten. Die Leitung obliegt der Sachbearbeiterin oder dem Sachbearbeiter für den Polizeisport.

12.3 Zur Unterstützung der Fachwartinnen und Fachwarte können Landestrainerinnen und Landestrainer eingesetzt werden.

12.4 Die oder der Polizeisportbeauftragte bestellt auf Vorschlag im Einvernehmen mit der jeweiligen Polizeibehörde oder der Polizeiakademie Niedersachsen die Fachwartinnen und Fachwarte sowie die Landestrainerinnen und Landestrainer im Nebenamt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 14 des RdErl. vom 25. November 2020 (Nds. MBl. S. 1589)