§ 4 APVO-AgrumwD - Dauer und Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt für den Forstdienst
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)
- Amtliche Abkürzung
- APVO-AgrumwD
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
1Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte
1. | Ausbildungsabschnitt 1: | |
---|---|---|
Revier- oder Bezirksförsterei eines Forstamtes mit Fachlehrgängen und Exkursionen | 10 Monate, | |
2. | Ausbildungsabschnitt 2: | |
Verwaltungslehrgang | 2 Monate, | |
3. | Ausbildungsabschnitt 3: | |
Verwaltung eines Forstamtes | 3 Monate, | |
4. | Ausbildungsabschnitt 4: | |
Hospitation in einer Verwaltung oder einem Unternehmen eines forstnahen Bereichs | 1 Monat, | |
5. | Ausbildungsabschnitt 5: | |
Laufbahnprüfung und Vorbereitung | 2 Monate. |
2Die Ausbildungsbehörde kann während der Ausbildungsabschnitte 2 bis 5 Lehrgänge und Exkursionen vorsehen. 3Sie kann die Dauer und die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte im Einzelfall ändern, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich oder zweckmäßig ist.