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§ 4 APVO-AgrumwD - Dauer und Gliederung der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt für den Forstdienst

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Agrar- und umweltbezogene Dienste (APVO-AgrumwD)
Amtliche Abkürzung
APVO-AgrumwD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

1Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate und gliedert sich in die Ausbildungsabschnitte

1.Ausbildungsabschnitt 1:
Revier- oder Bezirksförsterei eines Forstamtes mit Fachlehrgängen und Exkursionen10 Monate,
2.Ausbildungsabschnitt 2:
Verwaltungslehrgang2 Monate,
3.Ausbildungsabschnitt 3:
Verwaltung eines Forstamtes3 Monate,
4.Ausbildungsabschnitt 4:
Hospitation in einer Verwaltung oder einem Unternehmen eines forstnahen Bereichs1 Monat,
5.Ausbildungsabschnitt 5:
Laufbahnprüfung und Vorbereitung2 Monate.

2Die Ausbildungsbehörde kann während der Ausbildungsabschnitte 2 bis 5 Lehrgänge und Exkursionen vorsehen. 3Sie kann die Dauer und die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte im Einzelfall ändern, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungsziels erforderlich oder zweckmäßig ist.