Art. 7 NBRModG - Änderung des Gesetzes über die Region Hannover
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- NBRModG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Das Gesetz über die Region Hannover vom 5. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 348), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 381), wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 68 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2 werden die Verweisung "§ 18 Abs. 4 Satz 2 und § 20" durch die Verweisung "§ 11 Abs. 3 und 4" und das Wort "gelten" durch das Wort "gilt" ersetzt.
- 2.
In § 70 Satz 2 wird die Verweisung "§ 57" durch die Verweisung "§ 37" ersetzt.
- 3.
In § 76 Abs. 6 Satz 2 wird die Verweisung "§ 87c" durch die Verweisung "§ 80" ersetzt.
- 4.
In § 77 Abs. 2 Satz 1 werden das Semikolon und die Worte "§ 194 Abs. 1 Satz 2 NBG findet keine Anwendung" gestrichen.