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  • ab 01.04.2009 (aktuelle Fassung)

Art. 7 NBRModG - Änderung des Gesetzes über die Region Hannover

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Modernisierung des niedersächsischen Beamtenrechts 
Redaktionelle Abkürzung
NBRModG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Gesetz über die Region Hannover vom 5. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 348), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 381), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 68 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2 werden die Verweisung "§ 18 Abs. 4 Satz 2 und § 20" durch die Verweisung "§ 11 Abs. 3 und 4" und das Wort "gelten" durch das Wort "gilt" ersetzt.

  2. 2.

    In § 70 Satz 2 wird die Verweisung "§ 57" durch die Verweisung "§ 37" ersetzt.

  3. 3.

    In § 76 Abs. 6 Satz 2 wird die Verweisung "§ 87c" durch die Verweisung "§ 80" ersetzt.

  4. 4.

    In § 77 Abs. 2 Satz 1 werden das Semikolon und die Worte "§ 194 Abs. 1 Satz 2 NBG findet keine Anwendung" gestrichen.