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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage 3 GeViN-DokRdErl - Daten der Tiergesundheit

Bibliographie

Titel
Dokumentation amtlicher Tätigkeiten unter Nutzung des Gemeinsamen Verbraucherschutzinformationssystems Niedersachsen (GeViN)
Redaktionelle Abkürzung
GeViN-DokRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500
BezeichnungPflichterfassungLandesweite Auswertung
Betrieb/Betriebsstätte
-statistische Relevanz des FachbereichsXX
-An-/Abmeldedatum des Fachbereichs
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
-Nutztierbetriebsart(en)XX
-An- und Abmeldedatum
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
-Gewerbsmäßigkeit
Für Tiergesundheit nicht relevant, aber von fachbereichsübergreifender Bedeutung
(X)(X)
-statistische RelevanzXX
-TierartXX
-Tierzahlen
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
-HaltungsformXX
-Seuchenstatus
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
-Angaben im Merkmalsbaum
Folgende Angabe ist bei schweinehaltenden Betrieben erforderlich, die unter die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung fallen.
-Schweinehaltungshygieneverordnung
Die Kategorie der Schweinehaltung gemäß Anlage der SchHaltHygV ist anzugeben.
XX
Folgende Angaben sind bei registrierten und zugelassenen Aquakulturbetrieben erforderlich.
-Saisonbetrieb
-Saison von:X
-Saison bis:X
-Aquakulturbetriebsarten
-Angaben gemäß § 5 Fischseuchenverordnung
-Lage und Größe der AnlageX
-TeichzahlX
-Wasserversorgung
-durchschnittliche EntnahmemengeX
-FließgewässerX
-Quellen
-Grundwasser, Brunnen
-stehendes Gewässer, See
-Drainagen/Gräben
-Oberlieger
-Bemerkung
Die Art des Zulaufs des Produktionswassers ist anzugeben.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Im Bemerkungsfeld sind weitere Angaben zur Art des Zulaufs, z. B. den Namen des Fließgewässers, anzugeben.
-Wasserableitung über (Ablaufwasser)
-OberflächengewässerX
-öffentliche Kanalisation mit Abwasserbehandlung
-ohne (Versickerung)
-anderweitige Behandlung des Ablaufwassers (z. B. Desinfektion)
-Bemerkung
Die Art des Ablaufs des Produktionswassers ist anzugeben.
Mehrfachnennungen sind möglich.
Im Bemerkungsfeld sind weitere Angaben zur Art des Ablaufs, z. B. den Namen des Oberflächengewässers, anzugeben.
-Zukauf von:
-Eiern/BrutX
-Satzfischen
-Speisefischen, lebend
-kein Zukauf
-Bemerkung
Es sind die Informationen zum Zukauf einzugeben. Mehrfachnennungen sind möglich.
Im Bemerkungsfeld sind weitere Angaben zum Zukauf, z. B. aus welchen für seuchenfrei erklärten Mitgliedstatten, Zonen oder Kompartimenten (Betrieben) zugekauft wird, anzugeben.
-Abgabe von:
-Eiern/BrutX
-Satzfischen
-Speisefischen, lebend
-Speisefischen, geschlachtet
-keine Angabe
-Bemerkung
-Angaben gemäß Fischseuchenverordnung
-ErwerbsformX
-Risikoniveau des BetriebsXX
-Behandlung der Abwässer (bei Verarbeitungsbetrieben)
-eigene AufbereitungX
-kommunale EntsorgungX
-sonstige Betriebsart mit Tierangabe (z. B. Wildgebiet)1)X
-An- und Abmeldedatum
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
-Gewerbsmäßigkeit
für Tiergesundheit nicht relevant, aber von fachbereichsübergreifender Bedeutung
(X)(X)
-statistische RelevanzXX
-TierartXX
-Tierzahlen
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
-HaltungsformXX
-Seuchenstatus
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
-RegistriernummerXX
-StatusXX
-Zulassungen/Genehmigungen/Erlaubnisse1)X
-NummerXX
-StatusXX
-Gültig von- und Gültig-bis-Datum
Es ist immer die korrekte fachliche Gültigkeit bei der Erfassung zu berücksichtigen, da die BALVI iP-Statistiken die historisierten Daten auswerten und entsprechend berücksichtigen.
XX
Kontrolle
-DatumXX
-ÜberwacherX
-KontrollartXX
-Stand/AusgangXX
-kontrollierte BetriebsartXX
-kontrollierte TierartenXX
-überprüfte Kontrollpunkte
Erfassung soweit möglich mithilfe der in BALVI iP hinterlegten Erfassungshilfen (sog. Checklisten).
XX
-Verstoß/Verstöße Erfassung soweit möglich mit Hilfe der in BALVI iP hinterlegten Erfassungshilfen (sog. Checklisten).1)X
-MaßnahmenzuordnungXX
-Maßnahmen1)X
-DatumXX
-Stand/AusgangXX
-Verfahrensschritte5)
-VerstoßzuordnungXX
-verantwortliches Personal und weiteres anwesendes BetriebspersonalX
-Begleitpersonal und weiteres BegleitpersonalX
Untersuchungen/Proben
-Entnahme-DatumXX
-UntersuchungsgrundXX
-BetriebsartXX
-TierartXX
-MaterialXX
-Überwacher (Probennehmer)
-U/Proben-ID (eigene Auftrags-Nr., z. B. bei Nutzung des Datenkarussels im Tierseuchenfall)6)
-ErkrankungXX
-ErregerX
-DiagnoseverfahrenXX
-untersuchendes InstitutXX
-Aktenzeichen/Geschäftszeichen im UntersuchungsamtX
-Eingang-Datum
-Befund-DatumXX
-Anzahl TiereX
-Anzahl ProbenX
-EinzelbefundeX
-Proben-Nr.X
-EinzeltierkennungX
-BefundX
-ErregerX
-DiagnoseverfahrenX
-HIT-Status
Überprüfung des Exportes an HIT. Datensätze mit HIT-Status "Fehler" wurden im Rahmen des Exportes von HIT abgelehnt und sind nachzuarbeiten (siehe entsprechende Anleitungen der GeViN-Koordination).
7)
-HIT-Datum7)
-BefundeX
-Anzahl negativ1)X
-Anzahl positiv1)X
-Anzahl fraglich1)X
-Anzahl n. u./n. a. (n. u. = nicht untersucht, n. a. = nicht auswertbar)1)X
-HIT-Status
Überprüfung des Exportes an HIT. Datensätze mit HIT-Status "Fehler" wurden im Rahmen des Exportes von HIT abgelehnt und sind nachzuarbeiten (siehe entsprechende Anleitungen der GeViN-Koordination).
7)
-HIT-Datum7)
-Ankreuzfeld "HIT-U-Antrag (Überprüfung ob korrekt aktiviert)"
Im Rahmen des Datenaustauschs wird seitens der Untersuchungsinstitute kein Merkmal übergeben, das zur Aktivierung dieses Ankreuzfeldes führt. Das Ankreuzfeld wird vielmehr von der UAmt-SST nach Prüfung der importierten Einzeltierbefunde aktiviert. Wurden durch das Untersuchungsamt ausschließlich sichere Ohrmarken (Einzeltierkennungen ohne führendes "?") übersendet, wird vom Vorliegen eines HIT-Untersuchungsauftrages ausgegangen.
X

Sofern zutreffend.

Sobald im Fachbereich Tiergesundheit in der Fachanwendung umgesetzt.

Nur Pflicht bei Monitoringproben und Probenentnahmen im Tierseuchenfall.

Bei an HIT zu übertragenden Krankheiten.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 9 des RdErl. vom 6. Dezember 2023 (Nds. MBl. S. 1022)