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  • ab 04.06.1997 (aktuelle Fassung)

§ 64 VSA

Bibliographie

Titel
Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen
Amtliche Abkürzung
VSA
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480000003004

Das MI kann die VS-Anweisung ändern und sie ergänzen durch Richtlinien für die Verarbeitung, Übertragung und Sicherung von VS sowie für Beratung und Kontrollen zum Schutze von VS.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Gemeinden, Landkreise und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts