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  • ab 04.06.1997 (aktuelle Fassung)

§ 63 VSA

Bibliographie

Titel
Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen
Amtliche Abkürzung
VSA
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480000003004

Sofern im Fall von Katastrophen sowie im Alarm- und Verteidigungsfall die Gefahr besteht, daß Unbefugte sich Zugang zu STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuften VS verschaffen können, sind die VS sicherzustellen oder zu vernichten.