§ 64 VSA
Bibliographie
- Titel
- Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen
- Amtliche Abkürzung
- VSA
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480000003004
Das MI kann die VS-Anweisung ändern und sie ergänzen durch Richtlinien für die Verarbeitung, Übertragung und Sicherung von VS sowie für Beratung und Kontrollen zum Schutze von VS.
An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Gemeinden, Landkreise und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts