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  • ab 04.06.1997 (aktuelle Fassung)

Anlage 4 VSA

Bibliographie

Titel
Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen
Amtliche Abkürzung
VSA
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480000003004

(zu § 11 Abs. 4 VSA)

Hinweise zur Kennzeichnung nichtdeutscher VS

Nichtdeutsche VS sind wie folgt zu kennzeichnen:

  1. 1.

    Nichtdeutsche VS, zu deren Schutz sich die Bundesrepublik Deutschland entsprechend ihren vergleichbaren Geheimhaltungsgraden vertraglich verpflichtet hat, sind mit dem deutschen Geheimhaltungsgrad, der dem zugeordneten nichtdeutschen Geheimhaltungsgrad entspricht, zu kennzeichnen. Die §§ 10 und 11 VSA sind anzuwenden. Sofern jede beschriebene Seite den nichtdeutschen Geheimhaltungsgrad trägt, genügt die Kennzeichnung mit dem deutschen Geheimhaltungsgrad auf der ersten Seite (Anlagen oder Teile gesondert). § 11 Abs. 1 Nr. 3 letzter Satz bleibt unberührt.

  2. 2.

    Bei Übersetzungen, bei denen die nichtdeutsche Herkunft nicht erkennbar ist, ist diese auf der ersten Seite kenntlich zu machen.

    Beispiele:

    Französ.-GEHEIM
    amtlich geheimgehalten

    US-VS-VERTRAULICH
    amtlich geheimgehalten

    NATO-GEHEIM
    amtlich geheimgehalten

    Bei STRENG GEHEIM eingestuften VS der NATO und der WEU ist COSMIC oder FOCAL vorzusetzen.

    Beispiele:

    COSMIC-STRENG GEHEIM
    amtlich geheimgehalten

    FOCAL-STRENG GEHEIM
    amtlich geheimgehalten

  3. 3.

    Nachstehend sind die vergleichbaren Geheimhaltungsgrade der Organisationen und Staaten aufgeführt, denen gegenüber vertragliche Verpflichtungen gemäß Nr. 1 bestehen. Daneben bestehen mit weiteren Staaten Teilabkommen für bestimmte Gebiete der Zusammenarbeit, die den dafür zuständigen Stellen bekannt sind. Im Zweifelsfalle erteilt das BMI, das eine Übersicht über alle "Geheimschutzabkommen" führt, Auskunft.

Den deutschen
Geheimhaltungsgraden
entsprechen
VS-NUR FÜR
DEN DIENST-
GEBRAUCH
VS-VERTRAULICH
A. Im inter- oder supranationalen Bereich: (1)
1. NATO (2) NATO
RESTRICTED
NATO
CONFIDENTIAL
2. WEU (2) WEU RESTRICTEDWEU
CONFIDENTIAL
3. EURATOM (2)  EURA NUR
FÜR DEN
DIENSTGEBRAUCH
EURA
VERTRAULICH
4.EUR0-
CONTROL (2)
EUROCONTROL RESTRICTED EUROCONTROL
CONFIDENTIAL
B. Im nationalen Bereich ausländischer Staaten:
1. AustralienRESTRICTED CONFIDENTIAL
2. Belgien DIFFUSION
RESTREINTE
CONFIDENTIEL
3. KanadaRESTRICTED CONFIDENTIAL
4. Dänemark TIL TJENESTEBRUG FORTROLIGT
5. FrankreichDIFFUSION CONFIDENTIEL
RESTREINTE Defense
6. Griechenland PERIORISMENIS EMPISTEFTIKON
CHRISSEOS
7. IslandTHJONUSTUSKJAL TRUNADARMAL
8. ItalienRISERVATORISERVATISSIMO
9. LuxemburgDIFFUSIONCONFIDENT1EL
RESTREINTE
10. Niederlande (4)-CONFIDENTIEEL
oder
VERTROUWELIJK
11. NorwegenBEGRENSETKONFIDENSIELT
Den deutschen Geheimhaltungsgraden entsprechenVS-NUR FÜR DEN DIENST- GEBRAUCHVS-VERTRAULICH
12. PortugalRESERVADOCONFIDENCIAL
13. Schweden (5)--
14. Schweiz (6)-VERTRAULICH
15. Spanien DISUSION LIMITADA CONFIDENCIAL
16. TürkeiHIZMETE ÖZELÖZEL
17. Großbritannien RESTRICTEDCONFIDENTIAL
18. Vereinigte Staaten (4)-CONFIDENTIAL
Den deutschen Geheimhaltungsgraden entsprechenGEHEIMSTRENG GEHEIM
A. Im inter- oder supranationalen Bereich: (1)
1. NATO (2)NATO SECRETCOSMIC
TOP SECRET
2. WEU (2)WEU SECRET FOCAL TOP SECRET
3. EURATOM (2)EURA GEHEIMEURA
STRENG GEHEIM
4. EUROCONTROL (2)EUROCONTROL SECRET-
B. Im nationalen Bereich ausländischer Staaten:
1. AustralienSECRETTOP SECRET
z. BelgienSECRETTRES SECRET
3. KanadaSECRETTOP SECRET
4. Dänemark HEMMELIGTYDERST HEMMELIGT
5. Frankreich (3)SECRET DefenseTRES SECRET
6. Griechenland APORRITONAKRROS
APORRITON
7. IslandLEYNDARMALALGERT
LEYNDARMAL
8. ItalienSEGRETOSEGRETISSIMO
9. LuxemburgSECRETTRES SECRET
10. NiederlandeGEHEIMZEER GEHEIM
11. NorwegenHEMMELIGSTRENGT
HEMMELIG
12. PortugalSECRETOMUITO SECRETO
13. SchwedenHEMLIGKVALIFICERAT
HEMLIG
14. SchweizGEHEIM-
15. SpanienRESERVADOSECRETO
16. TürkeiGIZLICOK GIZLI
17. Großbritannien SECRETTOP SECRET
18. Vereinigte StaatenSECRETTOP SECRET
Anmerkungen:
(1)In inter- oder supranationalen Organisationen, in denen Französisch als Amtssprache zugelassen ist, entspricht
DIFFUSION RESTREINTE - RESTRICTED
CONFIDENTIEL - CONFIDENTIAL
SECRET- SECRET
TRES SECRET - TOP SECRET
OTAN- NATO
UEO- WEU
(2)Für VS dieser Organisationen gelten über- oder zwischenstaatliche Vorschriften, die zum Teil über die Forderungen der VS-Anweisung hinausgehen (z.B. bei COSMIC TOP SECRET der NATO und FOCAL TOP SECRET der WEU). (1)
Diese VS bleiben ihrer Eigenschaft nach NATO-, WEU-, EURATOM- oder EUROCONTROL-VS. Für die Behandlung GEHEIM, VS-VERTRAULICH und VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestufter VS dieser Organisationen genügt es jedoch, im nationalen deutschen Bereich die VS-Anweisung und die sie ergänzenden Richtlinien anzuwenden (ausgenommen NATO-VS mit dem Zusatz ATOMAL).
(3)Im nationalen französischen Bereich ist die Anwendung des Geheimhaltungsgrades TRES SECRET nur den Regierungsbehörden nach entsprechender Ermächtigung durch den Premierminister vorbehalten.
(4)Die Vereinigten Staaten und die Niederlande verwenden den Geheimhaltungsgrad RESTRICTED im nationalen Bereich nicht. Sie verwalten und sichern RESTRICTED-VS aus anderen Bereichen entsprechend den von der Sicherheitsbehörde der Vereinigten Staaten/der Niederlande für NATO-RESTRICTED-VS erlassenen Vorschriften (Anl. C zu NATO-Document C-M [55] 15 [Endg.Fassung]) gleichwertig oder strenger als diese.
(5)Schweden verwendet die Geheimhaltungsgrade VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH und VS-VERTRAULICH nicht. Deutsche VS mit dem Geheimhaltungsgrad VS-VERTRAULICH werden in Schweden GEHEIM eingestuft. Der VS-Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist im VS-Verkehr mit Schweden nicht zu verwenden, da er nicht vertretbare überhöhte Sicherheitsmaßnahmen in Schweden auslösen würde.
(6)Die Schweiz verwendet den Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH nicht. Deutsche VS mit diesem Geheimhaltungsgrad werden in der Schweiz entsprechend den deutschen Geheimschutzvorschriften verwaltet und gesichert.

(1) Amtl. Anm.:

Die Vorschriften können bei Bedarf beim BMI angefordert werden.