Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)
- Amtliche Abkürzung
- EB-AVO-GOFAK
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
RdErl. d. MK v. 19.5.2005 - 33-83213 -
Vom 19. Mai 2005 (SVBl. S. 361)
Zuletzt geändert durch RdErl. vom 13. Juni 2008 (SVBl. S. 209) (1)
- VORIS 22410 -
Bezug:
- a)Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) vom 19.5.2005 (Nds. GVBl. S. 169)
- b)RdErl. "Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)" vom 26.5.1997 (SVBl. S. 208), zuletzt geändert durch RdErl. vom 19.11.2003 (SVBl. 2004 S. 22)
- VORIS 22410 01 24 35 001 - - c)Erl. "Durchführung der Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch" vom 13.12.1983 (SVBl. 1984 S. 8), zuletzt geändert durch Erl. vom 13.8.1987 (SVBl. S. 237)
- VORIS 22410 01 28 35 001 -
Zur Durchführung der Bezugsverordnung wird Folgendes bestimmt:
Nach Abschnitt II Nr. 2 des RdErl. vom 13. Juni 2008 (SVBl. S. 209) gilt:
"Für Schülerinnen und Schüler des Fachgymnasiums sind bei der Abiturprüfung 2009 und 2010 mit Ausnahme der Änderung nach Artikel I Nr. 7 noch die Regelungen der bis zum 31.7.2008 geltenden Fassung anzuwenden. Entsprechendes gilt bei den Abiturprüfungen 2011 und 2012 für die Schülerinnen und Schüler des Fachgymnasiums, die vor dem 1.8.2009 in die Qualifikationsphase eingetreten sind und eine Abiturprüfung nach dem Prüfungstermin 2011 abzulegen oder zu wiederholen haben."
"Für Schülerinnen und Schüler des Fachgymnasiums sind bei der Abiturprüfung 2009 und 2010 mit Ausnahme der Änderung nach Artikel I Nr. 7 noch die Regelungen der bis zum 31.7.2008 geltenden Fassung anzuwenden. Entsprechendes gilt bei den Abiturprüfungen 2011 und 2012 für die Schülerinnen und Schüler des Fachgymnasiums, die vor dem 1.8.2009 in die Qualifikationsphase eingetreten sind und eine Abiturprüfung nach dem Prüfungstermin 2011 abzulegen oder zu wiederholen haben."