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Anlage 3b EB-AVO-GOFAK - Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums, des Graecums und des Hebraicums in der gymnasialen Oberstufe der nach Schuljahrgängen gegliederten Kooperativen Gesamtschule, der Intergrierten Gesamtschule und im Fachgymnasium bei durchgängig erteiltem Unterricht

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)
Amtliche Abkürzung
EB-AVO-GOFAK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(zu Nr. 16.4)

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