Landgericht Stade
Urt. v. 21.09.2022, Az.: 8 O 55/22

Wettbewerbsverstoß; Geldspielgeräte; Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht; Versäumnisurteil

Bibliographie

Gericht
LG Stade
Datum
21.09.2022
Aktenzeichen
8 O 55/22
Entscheidungsform
Versäumnisurteil
Referenz
WKRS 2022, 60627
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Amtlicher Leitsatz

Das Aufstellen von mehr als zwei Geldspielgeräten in Schank- und Speisewirtschaften stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

In dem Rechtsstreit
XXX
Kläger
Prozessbevollmächtigter: XXX
gegen
XXX
Beklagte
hat die 8. Zivilkammer (Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Stade ohne mündliche Verhandlung auf Antrag der klagenden Partei gemäß § 331 Abs. 3 ZPO am 21.09.2022 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht XXX
für Recht erkannt:

Tenor:

  1. 1.

    Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzendes Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen,

    im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs handelnd in Schank- und Speisewirtschaften mehr als zwei Geldspielgeräte aufzustellen und/oder aufgestellt zu haben und/oder zu betreiben.

  2. 2.

    Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Detektivkosten in Höhe von 147,30 € sowie Auskunftskosten in Höhe von 18,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.09.2022 zu zahlen.

  3. 3.

    Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

  4. 4.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  5. 5.

    Der Streitwert wird auf 20.000,00 € festgesetzt.

[Gründe]

Diese Entscheidung kann mit dem Einspruch angefochten werden. Er ist einzulegen innerhalb von zwei Wochen bei dem Landgericht Stade, 21682 Stade, Wilhadikirchhof 1.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Der Einspruch kann nur in elektronischer Form und nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingelegt werden.

Der Einspruch muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das der Einspruch gerichtet wird, sowie die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Einspruch eingelegt wird, enthalten. Soll das Versäumnisurteil nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. In dem Einspruch sind Ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht, sowie Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, vorzubringen.

Werden Angriffs- und Verteidigungsmittel nach Ablauf der Frist vorgebracht, so lässt sie das Gericht nur zu, wenn nach seiner Überzeugung ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder die Verspätung genügend entschuldigt wird.

Verspätete Rügen lässt das Gericht nur zu, wenn die Verspätung genügend entschuldigt wird.