Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio"
(Deutschlandradio-Staatsvertrag - DLR-StV)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" (Deutschlandradio-Staatsvertrag - DLR-StV)
Amtliche Abkürzung
DLR-StV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620100000000

Vom 17. Juni 1993 (Nds. GVBl. S. 459 - VORIS 22620 10 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Staatsvertrages vom 9./16. Mai 2023 (Nds. GVBl. S. 316)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 1. November 1993 (Nds. GVBl. S. 459)

Das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland,

der Freistaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt,

das Land Schleswig-Holstein

und das Land Thüringen

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Inhaltsübersicht(1)§§
I. Abschnitt
Errichtung, Angebote
Rechtsform, Name, Sitz1
Angebote2
Technische Übertragungskapazitäten3
Erstellung von Audioproduktionen, Verwertung4
Zusammenarbeit mit ARD und ZDF5
II. Abschnitt
Vorschriften für die Angebote
Gestaltung der Angebote6
Berichterstattung7
Unzulässige Angebote, Jugendschutz8
Gegendarstellung9
Verlautbarungsrecht10
Anspruch auf Sendezeit11
Verantwortung12
Auskunftspflicht13
Beweissicherung14
Eingaben und Beschwerden15
III. Abschnitt
Datenschutz
Ernennung des Rundfunkdatenschutzbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten16
Unabhängigkeit des Rundfunkdatenschutzbeauftragten17
Aufgaben und Befugnisse des Rundfunkdatenschutzbeauftragten18
IV. Abschnitt
Organisation, Finanzierung, Haushalt
Organe19
Allgemeine Bestimmungen19a
Aufgaben des Hörfunkrates20
Zusammensetzung des Hörfunkrates21
Verfahren des Hörfunkrates22
Aufgaben des Verwaltungsrates23
Zusammensetzung des Verwaltungsrates24
Verfahren des Verwaltungsrates25
Wahl und Amtszeit des Intendanten26
Aufgaben des Intendanten27
Zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte des Intendanten28
Finanzierung29
Haushaltswirtschaft30
Jahresabschluss und Lagebericht30a
Rechtsaufsicht31
Unzulässigkeit eines Insolvenzverfahrens32
Informationspflicht, Personalvertretungsrecht33
V. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Kündigung34
Übergangsbestimmungen35
Anlagen
Protokollerklärungen zum StaatsvertragAnlage 1
Programmkonzept DRadio WissenAnlage 2
Zusammenfassung der Selbstverpflichtungen des Deutschlandradios im Zusammenhang mit dem Achten RundfunkänderungsstaatsvertragAnhang

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.