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  • ab 06.11.1993 (aktuelle Fassung)

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" und zu dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" und zu dem Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -
Redaktionelle Abkürzung
HörfunkÜblG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620100000000

Vom 1. November 1993 (Nds. GVBl. S. 459 - VORIS 22620 10 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: