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  • ab 01.04.2005 (aktuelle Fassung)

Anhang DLR-StV - Zusammenfassung der Selbstverpflichtungen des Deutschlandradios im Zusammenhang mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (1)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag über die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" (Deutschlandradio-Staatsvertrag - DLR-StV)
Amtliche Abkürzung
DLR-StV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22620100000000

bekannt gemacht als Abschnitt C der Anlagen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 08./14./15. Oktober 2004 (Nds. GVBl. 2005 S. 61)

1.
Personalaufwendungen

Deutschlandradio verpflichtet sich, bis Ende 2008 fünf Prozent seiner derzeitigen Planstellen im Stellenplan zu streichen. Es wird sich im Rahmen einer Organisations- und Programmreform darüber hinaus bemühen, bestehende Doppelstrukturen zwischen beiden Standorten abzubauen, zusätzliche Synergiepotentiale zu erschließen und dadurch weitere Einsparungen bei den Personalkosten zu erzielen.

2.
Aufwendungen für Online-Angebote

Deutschlandradio verpflichtet sich, bei seinen Aufwendungen für Online-Angebote die Obergrenze von 0,75 Prozent des Gesamtaufwands nicht zu überschreiten.

3.
Aufwendungen für Marketing-Aktivitäten

Deutschlandradio verpflichtet sich, unter Berücksichtigung bestehender struktureller Besonderheiten seine Ausgaben für Marketingaktivitäten (Programm- und Frequenzbewerbung) bis Ende 2008 auf einen Betrag zurückzuführen, der 1,5 Prozent des Gesamtaufwands möglichst nicht überschreitet.