§ 12 SchülerWO - In-Kraft-Treten und Übergangsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Wahl der Schülervertretungen in Schulen, Gemeinden und Landkreisen sowie über die Wahl des Landesschülerrats (Schülerwahlordnung)
- Redaktionelle Abkürzung
- SchülerWO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410017700000
(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 1998 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Schülerwahlordnung vom 27. August 1981 (Nds. GVBl. S. 245) außer Kraft.
(3) Für Schülervertretungen, die vor In-Kraft-Treten dieser Verordnung gewählt worden sind, behalten die bisher geltenden Vorschriften bis zum Ablauf ihrer Amtsperiode weiterhin Gültigkeit.
Hannover, den 4. August 1998
Niedersächsisches Kultusministerium
In Vertretung
Lemme
Staatssekretär