Landgericht Hildesheim
Urt. v. 05.06.2007, Az.: 3 O 375/06

Verletzung der Verkehrssicherunspflicht eines Grundeigentümers im Falle jahrelanger und schadenfreier Übernahme der Sicherung gegen Winterglätte durch einen gewerblichen Mieter ohne konrete Absprache; Voraussetzungen einer konkludenten Haftungsdelegation durch faktische Übernahme einer Verkehrssicherungspflicht

Bibliographie

Gericht
LG Hildesheim
Datum
05.06.2007
Aktenzeichen
3 O 375/06
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2007, 45309
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:LGHILDE:2007:0605.3O375.06.0A

Fundstellen

  • MDR 2007, 1194-1195 (Volltext mit red. LS)
  • ZAP EN-Nr. 106/2008

Amtlicher Leitsatz

Übernimmt der Mieter von Gewerberäumen ohne konkrete Absprache mit dem Vermieter und Grundeigentümer die Sicherung der Flächen vor den Mieträumen gegen Winterglätte und kommt es bei dieser Handhabung jahrelang zu keinen Schäden, so ist der Eigentümer einem sodann in Folge eines Sturzes auf einer vereisten Fläche Geschädigten nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.