Landgericht Hildesheim
Urt. v. 05.06.2007, Az.: 3 O 375/06
Verletzung der Verkehrssicherunspflicht eines Grundeigentümers im Falle jahrelanger und schadenfreier Übernahme der Sicherung gegen Winterglätte durch einen gewerblichen Mieter ohne konrete Absprache; Voraussetzungen einer konkludenten Haftungsdelegation durch faktische Übernahme einer Verkehrssicherungspflicht
Bibliographie
- Gericht
- LG Hildesheim
- Datum
- 05.06.2007
- Aktenzeichen
- 3 O 375/06
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2007, 45309
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGHILDE:2007:0605.3O375.06.0A
Rechtsgrundlage
- § 823 BGB
Fundstellen
- MDR 2007, 1194-1195 (Volltext mit red. LS)
- ZAP EN-Nr. 106/2008
Amtlicher Leitsatz
Übernimmt der Mieter von Gewerberäumen ohne konkrete Absprache mit dem Vermieter und Grundeigentümer die Sicherung der Flächen vor den Mieträumen gegen Winterglätte und kommt es bei dieser Handhabung jahrelang zu keinen Schäden, so ist der Eigentümer einem sodann in Folge eines Sturzes auf einer vereisten Fläche Geschädigten nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.