Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 08.02.2023, Az.: 6 U 89/22
Auskunftsansprüche unter Miterben; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs gegen den langjährigen Ehemann der Erblasserin
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 08.02.2023
- Aktenzeichen
- 6 U 89/22
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2023, 14174
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Verden - 06.10.2022 - AZ: 5 O 350/21
Rechtsgrundlagen
- BGB § 662
- BGB § 666
- BGB § 667
- § 2032 Abs. 1
Tenor:
- 1.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 6. Oktober 2022 verkündete Teilurteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden wird ohne mündliche Verhandlung aus den Gründen des Hinweisbeschlusses vom 13. Januar 2023, zu denen die Klägerin nicht mehr Stellung genommen hat, zurückgewiesen.
- 2.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen,
§ 97 Abs. 1 ZPO.
- 3.
Das Urteil des Landgerichts und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
- 4.
Die Entscheidung ergeht einstimmig.
- 5.
Streitwert für das Berufungsverfahren: 6.000 €.