Landgericht Osnabrück
Beschl. v. 10.04.2000, Az.: 9 T 274/00
Umsatzsteuer auf Vergütung des Konkursverwalters
Bibliographie
- Gericht
- LG Osnabrück
- Datum
- 10.04.2000
- Aktenzeichen
- 9 T 274/00
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2000, 31168
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGOSNAB:2000:0410.9T274.00.0A
Rechtsgrundlage
- § 4 Abs. 5 VergVO
Fundstellen
- NZI 2001, 22
- ZInsO 2001, 96 (red. Leitsatz)
Redaktioneller Leitsatz
Entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 VergVO steht dem Konkursverwalter auf seine Vergütung die volle Umsatzsteuer zu, da insbesondere mit der Reduzierung der zu erstattenden Umsatzsteuer dem Konkursverwalter eine bare Auslage unzulässig versagt werden würde, was von der Ermächtigungsnorm des § 85 KO nicht gedeckt ist. Im Übrigen widerspricht eine am Wortlaut festhaltende Anwendung des § 4 Abs. 5 VergVO der seit 1986 geänderten steuerrechtlichen Gesetzeslage (Anschluss an die h.M. in Rspr. und Literatur; vgl. zuletzt Förster, ZInsO 2000, 644).