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Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)
Amtliche Abkürzung
Nds. AGBGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
40100010000000

Vom 4. März 1971 (Nds. GVBl. S. 73 - VORIS 40100 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 17. Dezember 1991 (Nds. GVBl. S. 367)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt.
Zuständigkeitsregelungen
Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht1
Idealvereine2
Vollziehung von Auflagen3
Öffentliche Ermächtigung von Handelsmäklern4
Zweiter Abschnitt.
Altenteilsverträge
Geltungsbereich5
Dingliche Sicherung6
Auslegungsregeln7
Vorauszahlung8
Folgen der Nichterfüllung9
Leistung von Erzeugnissen10
Lastentragung11
Wohnung des Gläubigers12
Mitbenutzung der Wohnung des Schuldners13
Störung des Zusammenlebens durch den Schuldner14
Störung des Zusammenlebens durch den Gläubiger15
Aufgabe der Wohnung aus anderen Gründen16
Ehegatten als Berechtigte17
Dritter Abschnitt.
Grundstücksrecht
Selbstständige Gerechtigkeiten und Nutzungsrechte18
Eigentum an buchungsfreien Grundstücken19
Dienstbarkeiten an buchungsfreien Grundstücken20
Kündigungsrecht bei Grundpfandrechten21
Nicht eintragungsbedürftige Rechte22
(weggefallen)23
Anwendung des § 26 der Gewerbeordnung24
Vierter Abschnitt.
Fundrecht
Bekanntmachung von Funden25
Fünfter Abschnitt.
Mündelsicherheit
Öffentliche Sparkassen26
(weggefallen)27
Sechster Abschnitt.
Vererbung eines Landguts
Ertragswert28
Siebenter Abschnitt.
Übergangs- und Schlussvorschriften
Aufhebungsvorschrift29
Übergangsvorschriften30
In-Kraft-Treten31