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Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)
Amtliche Abkürzung
Nds. AGBGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
40100010000000

Vom 4. März 1971 (Nds. GVBl. S. 73 - VORIS 40100 01 00 00 000 -)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 88)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Zuständigkeitsregelungen
Vereine, deren Rechtsfähigkeit auf Verleihung beruht1
Idealvereine2
Vollziehung von Auflagen3
Öffentliche Ermächtigung von Handelsmäklern4
Zweiter Abschnitt
Altenteilsverträge
Geltungsbereich5
Dingliche Sicherung6
Auslegungsregeln7
Vorauszahlung8
Folgen der Nichterfüllung9
Leistung von Erzeugnissen10
Lastentragung11
Wohnung des Gläubigers12
Mitbenutzung der Wohnung des Schuldners13
Störung des Zusammenlebens durch den Schuldner14
Störung des Zusammenlebens durch den Gläubiger15
Aufgabe der Wohnung aus anderen Gründen16
Ehegatten als Berechtigte17
Dritter Abschnitt
Grundstücksrecht
Selbstständige Gerechtigkeiten und Nutzungsrechte18
Eigentum an buchungsfreien Grundstücken19
Dienstbarkeiten an buchungsfreien Grundstücken20
Kündigungsrecht bei Grundpfandrechten21
Nicht eintragungsbedürftige Rechte22
(weggefallen)23
Anwendung des § 14 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes24
Vierter Abschnitt
Fundrecht
Bekanntmachung von Funden25
Fünfter Abschnitt
Mündelsicherheit
Öffentliche Sparkassen26
Sechster Abschnitt
Fideikommisse
Fortbestehende Rechte27
Siebenter Abschnitt
Vererbung eines Landguts
Ertragswert28
Achter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
Aufhebungsvorschrift29
Übergangsvorschriften30
In-Kraft-Treten31