Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.10.1992, Az.: 1 L 176/91

Wohnhaus; Baulast; Gewerbebetrieb; Betreibsinhaberwohnung; Zuordnung zum Betrieb

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
22.10.1992
Aktenzeichen
1 L 176/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 13382
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1992:1022.1L176.91.0A

Fundstellen

  • BRS 1992, 436-438
  • BRS 54 Nr 159

Amtlicher Leitsatz

Ist ein Wohnhaus auf Grund einer Baulast einem Gewerbebetrieb als Betriebsinhaberwohnung zugeordnet, so muß der Betriebsinhaber sich dieses Haus als vorhandene Betriebsinhaberwohnung zurechnen lassen, auch wenn er selbst keine rechtlichen Möglichkeiten hat, das Haus als Wohnung zu beanspruchen.