Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.10.1992, Az.: 1 L 176/91
Wohnhaus; Baulast; Gewerbebetrieb; Betreibsinhaberwohnung; Zuordnung zum Betrieb
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 22.10.1992
- Aktenzeichen
- 1 L 176/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1992, 13382
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1992:1022.1L176.91.0A
Rechtsgrundlagen
- § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO
- § 92 BauO ND
Fundstellen
- BRS 1992, 436-438
- BRS 54 Nr 159
Amtlicher Leitsatz
Ist ein Wohnhaus auf Grund einer Baulast einem Gewerbebetrieb als Betriebsinhaberwohnung zugeordnet, so muß der Betriebsinhaber sich dieses Haus als vorhandene Betriebsinhaberwohnung zurechnen lassen, auch wenn er selbst keine rechtlichen Möglichkeiten hat, das Haus als Wohnung zu beanspruchen.