Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 29.05.2002, Az.: 12 PA 462/02
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung eines Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 29.05.2002
- Aktenzeichen
- 12 PA 462/02
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2002, 28190
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:2002:0529.12PA462.02.0A
Rechtsgrundlagen
- § 166 VwGO
- § 115 Abs. 2 ZPO
- § 1360a Abs. 4 BGB
Fundstelle
- NJW 2002, 2489 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Ehemann nach § 1360a Abs. 4 S. 1 BGB findet für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei der Ehefrau Berücksichtigung, wenn dem Ehemann als Unterhaltsverpflichteten seinerseits in einem Klageverfahren nach dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen Prozesskostenhilfe unter Ratenzahlung zu gewähren wäre.