Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 29.05.2002, Az.: 12 PA 462/02

Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Berücksichtigung eines Anspruchs auf Prozesskostenvorschuss in persönlichen Angelegenheiten

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
29.05.2002
Aktenzeichen
12 PA 462/02
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2002, 28190
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:2002:0529.12PA462.02.0A

Fundstelle

  • NJW 2002, 2489 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Der Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Ehemann nach § 1360a Abs. 4 S. 1 BGB findet für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei der Ehefrau Berücksichtigung, wenn dem Ehemann als Unterhaltsverpflichteten seinerseits in einem Klageverfahren nach dessen Einkommens- und Vermögensverhältnissen Prozesskostenhilfe unter Ratenzahlung zu gewähren wäre.