Anlage 3a EB-AVO-GOFAK - Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums, des Graecums und des Hebraicums in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums sowie der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule bei durchgängig erteiltem Unterricht
Bibliographie
- Titel
- Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)
- Amtliche Abkürzung
- EB-AVO-GOFAK
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
(zu Nr. 16.4)