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Anlage 3a EB-AVO-GOFAK - Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums, des Graecums und des Hebraicums in der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums sowie der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule bei durchgängig erteiltem Unterricht

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)
Amtliche Abkürzung
EB-AVO-GOFAK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(zu Nr. 16.4)

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