Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 08.06.1998, Az.: 1 K 5440/96

Bebauungsplan; Auslegung; Abwägungsfehler; Mitgliedsgemeinde; Abwägungsgebot; Bebauungsplanentwurf

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
08.06.1998
Aktenzeichen
1 K 5440/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14180
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:0608.1K5440.96.0A

Fundstellen

  • FStNds 2000, 84-85
  • FStNds 2000, 82-83
  • NdsRpfl 1999, 43
  • NdsVBl 1999, 62
  • UPR 1999, 120

Amtlicher Leitsatz

Die Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs einer Mitgliedsgemeinde in der Samtgemeindeverwaltung stellt keine unzulässige Erschwernis der Einsicht der Bürger dar, wenn in der Mitgliedsgemeinde nur unregelmäßig Verwaltungssprechstunden abgehalten werden oder nur in einem zeitlichen Umfang, der für die Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes nicht ausreicht.

Die Festsetzung eines öffentlichen Parkplatzes im Inneren eines geschlossen bebauten Straßengevierts kann wegen des Ruhebedürfnisses der Anwohner gegen das Abwägungsgebot verstoßen.

Zur Erklärung des Bebauungsplanes für nicht wirksam bis zur Behebung der Mängel.