Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 08.06.1998, Az.: 1 K 5440/96
Bebauungsplan; Auslegung; Abwägungsfehler; Mitgliedsgemeinde; Abwägungsgebot; Bebauungsplanentwurf
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 08.06.1998
- Aktenzeichen
- 1 K 5440/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1998, 14180
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1998:0608.1K5440.96.0A
Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 6 BauGB
- § 3 Abs. 2 BauGB
- § 47 VwGO
Fundstellen
- FStNds 2000, 84-85
- FStNds 2000, 82-83
- NdsRpfl 1999, 43
- NdsVBl 1999, 62
- UPR 1999, 120
Amtlicher Leitsatz
Die Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs einer Mitgliedsgemeinde in der Samtgemeindeverwaltung stellt keine unzulässige Erschwernis der Einsicht der Bürger dar, wenn in der Mitgliedsgemeinde nur unregelmäßig Verwaltungssprechstunden abgehalten werden oder nur in einem zeitlichen Umfang, der für die Auslegung eines Bebauungsplanentwurfes nicht ausreicht.
Die Festsetzung eines öffentlichen Parkplatzes im Inneren eines geschlossen bebauten Straßengevierts kann wegen des Ruhebedürfnisses der Anwohner gegen das Abwägungsgebot verstoßen.
Zur Erklärung des Bebauungsplanes für nicht wirksam bis zur Behebung der Mängel.