Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 11.06.1998, Az.: 12 L 1777/98

Sondernutzungsgebührenpflicht; Duales System; Abfallcontainer; Öffentlicher Straßenraum

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
11.06.1998
Aktenzeichen
12 L 1777/98
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14191
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:0611.12L1777.98.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Braunschweig - 22.01.1998 - AZ: 6 A 61209/96

Fundstellen

  • NVwZ 1998, 1212-1213 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ-RR 1998, 728-736 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZUR 1999, 53

Amtlicher Leitsatz

1. Es obliegt der Entscheidung des kommunalen Satzungsgebers, ob die Nutzung öffentlichen Straßenraumes durch ein Entsorgungsunternehmen, welches - ua im Rahmen des "Dualen Systems Deutschland" - Wertstoffsammelcontainer aufstellt, der Sondernutzungsgebührenpflicht zu unterwerfen ist. Der Heranziehung zu Sondernutzungsgebühren steht namentlich nicht das öffentliche Interesse an einer geordneten Abfallwirtschaft entgegen.

2. Bei der Festlegung jener Sondernutzungen, welche der Erlaubnis- und der Sondernutzungsgebührenpflicht unterworfen werden sollen, und der Gebührenbemessung selbst steht dem kommunalen Satzungsgeber ein verwaltungsgerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Gestaltungsspielraum zu.