Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 18.10.2004, Az.: 8 W 280/04
Enstehung von Gebühren bei Einholung von Löschungsunterlagen durch den Notar; Entstehung einer Betreuungsgebühr neben der Vollzugsgebühr
Bibliographie
- Gericht
- OLG Celle
- Datum
- 18.10.2004
- Aktenzeichen
- 8 W 280/04
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2004, 34252
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGCE:2004:1018.8W280.04.0A
Rechtsgrundlagen
- § 146 Abs. 1 KostO
- § 147 Abs. 2 KostO
Fundstellen
- JurBüro 2005, 154-155 (Volltext mit red. LS)
- ZAP 2005, 765-766 (Kurzinformation)
- ZAP EN-Nr. 528/2005
Redaktioneller Leitsatz
- 1.
Die Verpflichtung des Notars, für die Ablösung der Grundpfandrechte Sorge zu tragen, ist eine gesondertzu vergütende Tätigkeit, wenn sie mit einer selbständigen und eigenverantwortlichen Tötigkeit verbunden ist.
- 2.
Die Überwachung der Umschreibungs- und Auflassungsreife läßt grundsätzlich einen Anspruch auf die Betreuungsgebühr neben der Vollzugsgebühr entstehen.