Oberlandesgericht Celle
Beschl. v. 18.10.2004, Az.: 8 W 280/04

Enstehung von Gebühren bei Einholung von Löschungsunterlagen durch den Notar; Entstehung einer Betreuungsgebühr neben der Vollzugsgebühr

Bibliographie

Gericht
OLG Celle
Datum
18.10.2004
Aktenzeichen
8 W 280/04
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2004, 34252
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGCE:2004:1018.8W280.04.0A

Fundstellen

  • JurBüro 2005, 154-155 (Volltext mit red. LS)
  • ZAP 2005, 765-766 (Kurzinformation)
  • ZAP EN-Nr. 528/2005

Redaktioneller Leitsatz

  1. 1.

    Die Verpflichtung des Notars, für die Ablösung der Grundpfandrechte Sorge zu tragen, ist eine gesondertzu vergütende Tätigkeit, wenn sie mit einer selbständigen und eigenverantwortlichen Tötigkeit verbunden ist.

  2. 2.

    Die Überwachung der Umschreibungs- und Auflassungsreife läßt grundsätzlich einen Anspruch auf die Betreuungsgebühr neben der Vollzugsgebühr entstehen.