Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 12.08.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 VV-Nds. AG ZensG 2022 - Dienstanweisung für die Erhebungsstelle

Bibliographie

Titel
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (VV-Nds. AG ZensG 2022)
Amtliche Abkürzung
VV-Nds. AG ZensG 2022
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29100

Der Geschäftsbetrieb und die Maßnahmen der Abschottung der Erhebungsstelle sind entsprechend der Anforderungen der Landesstatistikbehörde in einer besonderen Dienstanweisung für die Erhebungsstelle mit folgenden Inhalten zu regeln:

  • Bestimmung der Räumlichkeiten für die Erhebungsstelle,

  • Maßnahmen zur Sicherung dieser Räumlichkeiten gegen unbefugten Zutritt,

  • Zugangsberechtigung zu den Räumlichkeiten der Erhebungsstelle,

  • Maßnahmen zur Kontrolle der Zugangsberechtigung,

  • Geschäftsverteilung (einschließlich der Festlegung von Regelungen zum Arbeitsplatzwechsel des in der Erhebungsstelle tätigen Personals nach Nummer 3.3), Vertretung und Dienstaufsicht in der Erhebungsstelle,

  • Maßnahmen zur Sicherung der Erhebungsunterlagen,

  • organisatorische, personelle und technische Maßnahmen des Datenschutzes bei der Verarbeitung von Einzelangaben, soweit die Sicherungsvorkehrungen im Zuständigkeitsbereich der Kommune zu treffen sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 10 des Runderlasses vom 22. Juli 2021 (Nds. MBl. S. 1285)