Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 09.11.1993, Az.: 7 K 3678/91

Öffentliche Belange; Umweltverträglichkeitsprüfung; Straßenbauzweck; Verfahrensmängel; Planfeststellungsbeschluß

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
09.11.1993
Aktenzeichen
7 K 3678/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13624
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1993:1109.7K3678.91.0A

Tenor:

7 K 3677/91:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) sind nicht zu erstatten.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des festgesetzten Erstattungsbetrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

7 K 3678/91:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2). Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1), sind nicht zu erstatten.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe des festgesetzten Erstattungsbetrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter OVG Niedersachsen - 09.11.1993 - AZ: 7 K 3677/91