Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 17.02.1993, Az.: 7 L 3739/91

Außergerichtliche Vereinbarung; Fristverlängerung; Widerruf; Prozessuale Wirkung; Vergleich; Schriftliche Erklärung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
17.02.1993
Aktenzeichen
7 L 3739/91
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 13664
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1993:0217.7L3739.91.0A

Fundstelle

  • OVGE MüLü 43, 391

Amtlicher Leitsatz

Durch die außergerichtliche Vereinbarung einer Verlängerung der Frist zum Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs kann der Eintritt der prozessualen Wirkungen dieses Vergleichs nur dann hinausgeschoben werden, wenn die Beteiligten dem Gericht die Verlängerung innerhalb der ursprünglichen Widerrufsfrist durch schriftliche Erklärungen anzeigen.