Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 17.02.1993, Az.: 7 L 3739/91
Außergerichtliche Vereinbarung; Fristverlängerung; Widerruf; Prozessuale Wirkung; Vergleich; Schriftliche Erklärung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 17.02.1993
- Aktenzeichen
- 7 L 3739/91
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 13664
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1993:0217.7L3739.91.0A
Rechtsgrundlage
- § 106 VwGO
Fundstelle
- OVGE MüLü 43, 391
Amtlicher Leitsatz
Durch die außergerichtliche Vereinbarung einer Verlängerung der Frist zum Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs kann der Eintritt der prozessualen Wirkungen dieses Vergleichs nur dann hinausgeschoben werden, wenn die Beteiligten dem Gericht die Verlängerung innerhalb der ursprünglichen Widerrufsfrist durch schriftliche Erklärungen anzeigen.