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§ 24 DVO-BauGB - Datensammlung des Oberen Gutachterausschusses

Bibliographie

Titel
Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB)
Amtliche Abkürzung
DVO-BauGB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21074000300000

Daten von Objekten, die im Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt nur vereinzelt vorhanden sind, werden vom Oberen Gutachterausschuss gesammelt, ausgewertet und können als sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten in dem Grundstücksmarktbericht des Oberen Gutachterausschusses veröffentlicht werden. Die Auswertungsergebnisse sind allen Gutachterausschüssen mitzuteilen.