Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 27.10.1995, Az.: 2 W 118/95

Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des Konkursverwalters oder Sequesters

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
27.10.1995
Aktenzeichen
2 W 118/95
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1995, 29334
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1995:1027.2W118.95.0A

Verfahrensgang

vorgehend
NULL

Amtlicher Leitsatz

Keine weitere Beschwerde im Streit um die Festsetzung der Vergütung des Konkursverwalters oder des Sequesters.

Gründe

1

Die weitere Beschwerde ist nicht statthaft.

2

Der Senat hat bereits - in Übereinstimmung mit der h.M. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Baumbach/Albers, ZPO, 53. Aufl., § 568 Rn. 13) - entschieden, dass die Festsetzung der Vergütung eines Konkursverwalters eine Entscheidung über Prozesskosten i.S.v. § 568 Abs. 3 ZPO darstellt (Beschluss vom 09.05.1989, 2 W 52/89). - Für die Vergütung eines Sequesters kann nichts anders gelten.