Oberlandesgericht Oldenburg
Beschl. v. 27.10.1995, Az.: 2 W 118/95
Weitere Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des Konkursverwalters oder Sequesters
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 27.10.1995
- Aktenzeichen
- 2 W 118/95
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1995, 29334
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1995:1027.2W118.95.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- NULL
Rechtsgrundlage
- § 568 Abs. 3 ZPO
Amtlicher Leitsatz
Keine weitere Beschwerde im Streit um die Festsetzung der Vergütung des Konkursverwalters oder des Sequesters.
Gründe
Die weitere Beschwerde ist nicht statthaft.
Der Senat hat bereits - in Übereinstimmung mit der h.M. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Baumbach/Albers, ZPO, 53. Aufl., § 568 Rn. 13) - entschieden, dass die Festsetzung der Vergütung eines Konkursverwalters eine Entscheidung über Prozesskosten i.S.v. § 568 Abs. 3 ZPO darstellt (Beschluss vom 09.05.1989, 2 W 52/89). - Für die Vergütung eines Sequesters kann nichts anders gelten.