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  • ...Abschnitt 7 ErwGFördErl 2021-2027 - Anweisungen zum Verfahren Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Grundbildung bei Erwachsenen (EU-Förderperiode 2021-2027)Redaktionelle Abkürzung ErwGFördErl 2021-2027,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 16.04.2024 | VORIS Nummer: 22450


  • ...Abschnitt 8 ErwGFördErl 2021-2027 - Schlussbestimmungen Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Grundbildung bei Erwachsenen (EU-Förderperiode 2021-2027)Redaktionelle Abkürzung ErwGFördErl 2021-2027,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 16.04.2024 | VORIS Nummer: 22450


  • ...Anlage ErwGFördErl 2021-2027 - Qualitätskriterien zur Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Grundbildung bei ErwachsenenBibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Grundbildung bei Erwachsenen (EU-Förderperiode 2021-2027)...

    Rechtsstand: 16.04.2024 | VORIS Nummer: 22450


  • ...Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch) Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 1 WieVoSch - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie, den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie nach den Vorschriften der Mitteilung der Kommission Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 2 WieVoSch - Gegenstand der Förderung Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 2.1 Gefördert werden Maßnahmen zum Schutz von im Grünland brütenden Wiesenvogelarten, für die Niedersachsen eine besondere nationale und internationale Verantwortung trägt und die hier inzwischen...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 3 WieVoSch - Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 3.1 Zuwendungen können gewährt werden für:...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 4 WieVoSch - Zuwendungsvoraussetzungen Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 4.1 Es werden nur Maßnahmen auf Grünlandflächen in den in Niedersachsen ausgewiesenen Vogelschutzgebieten gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie sowie zusätzlich in Gebieten von landesweiter Bedeutung für...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 5 WieVoSch - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt...

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    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 6 WieVoSch - Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 6.1 Die Zustimmung zu einem vorzeitigen Vorhabenbeginn kann auf Antrag erteilt werden...

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    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 7 WieVoSch - Anweisungen zum Verfahren Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung der Zuwendungsbewilligung und die...

    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100


  • ...Abschnitt 8 WieVoSch - Schlussbestimmungen Bibliographie Titel Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)Amtliche Abkürzung WieVoSch Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28100 Dieser Erl. tritt am 09.04.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft...

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    Rechtsstand: 09.04.2024 | VORIS Nummer: 28100