Anlage ErwGFördErl 2021-2027 - Qualitätskriterien zur Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Grundbildung bei Erwachsenen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Grundbildung bei Erwachsenen (EU-Förderperiode 2021-2027)
- Redaktionelle Abkürzung
- ErwGFördErl 2021-2027,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22450
Es können nur Projekte gefördert werden, die mindestens 75 Gesamtpunkte erreichen. Im Bewertungsblock 1 "Richtlinienspezifische fachliche Kriterien" sind mindestens 55 Punkte zu erreichen. Im Bewertungsblock 2 "Querschnittsziele" sind mindestens 20 Punkte zu erreichen.
Fördertatbestand 2.1.1 Zur Vermittlung von Grundbildungskompetenzen
Qualitätskriterium | Punktzahl | Bewertungsmaßstäbe | ||
---|---|---|---|---|
mindestens | maximal | |||
Hinweis: Die Querschnittsziele (Nummer 2 Buchst. A-D) sind bei der Konzeptionierung der Projekte zu berücksichtigen ("mainstreaming"). Sie sind daher im Rahmen der fachlichen Kriterien (Nummer 1 Buchst. A-C) integriert zu beschreiben. | ||||
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 55 | 70 | |
A) | Ausgangslage und Ziele unter Einbeziehung der Querschnittsziele | 15 | ||
| 0 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist. 5 Punkte, wenn die Beschreibung der Ausgangslage und Ziele teilweise schlüssig und nachvollziehbar ist. 10 Punkte, wenn die Beschreibung der Ausgangslage und Ziele im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist. 15 Punkte, wenn die Beschreibung der Ausgangslage und Ziele schlüssig und nachvollziehbar ist. | |||
B) | Qualität des Umsetzungskonzeptes unter Berücksichtigung/Einbeziehung der Querschnittsziele | 40 | ||
B.1 | Schlüssige Beschreibung der Inhalte und gewählten Methoden der Maßnahme Das Konzept enthält Aussagen
Aussagen zur Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie, z. B.:
| 30 | 0 Punkte, wenn keine klare Gliederung und innere Logik erkennbar ist und es keine Aussagen zur Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie gibt. 10 Punkte, wenn Gliederung und innere Logik teilweise erkennbar sind oder nur Aussagen zur Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie gemacht wurden. 20 Punkte, wenn Gliederung und innere Logik im überwiegenden Teil erkennbar sind, aber keine Aussagen zur Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie gemacht wurden. 30 Punkte, wenn Gliederung und innere Logik gut erkennbar sind und Aussagen zur Umsetzung der inhaltlichen Ziele der Richtlinie gemacht wurden. | |
B.2 | Das Kurskonzept berücksichtigt die besonderen Belange der Zielgruppe z. B. durch eine begleitende Kinderbetreuung, Teilzeitkursangebote und sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. | 10 | 0 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist. 10 Punkte, wenn die besonderen Belange berücksichtigt wurden. | |
C) | Beschreibung der Projektmanagements unter Berücksichtigung/Einbeziehung der Querschnittsziele | 15 | ||
| 0 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist. 5 Punkte, wenn nur ein Feld berücksichtigt wurde. 10 Punkte, wenn mindestens drei Felder berücksichtigt wurden. 15 Punkte, wenn vier oder mehr Felder ausreichend berücksichtigt wurden. | |||
2. | Querschnittsziele | 20 | 30 | |
Hinweis: Die Berücksichtigung der Querschnittsziele erfolgt im Rahmen der fachlichen Kriterien von Nummer 1 Buchst. A-C | ||||
A | Gleichstellung Es werden Aussagen zu nachfolgenden Bereichen getroffen, die sowohl den Antragstellenden, als auch das Vorhaben betreffen, und somit den positiven Beitrag zu diesem Querschnittsziel verdeutlichen.
| 5 | 0 Punkte, wenn in keinem oder nur einem der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet
wurde. 3 Punkte, wenn in mindestens zwei der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet wurde. 5 Punkte, wenn in drei und mehr der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet wurde. | |
B | Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
| 15 | 0 Punkte, wenn das Querschnittsziel im beantragten Vorhaben nicht berücksichtigt wurde. 5 Punkte, wenn das Querschnittsziel nur teilweise berücksichtigt wurde. 10 Punkte, wenn das Querschnittsziel im überwiegenden Teil berücksichtigt wurde. 15 Punkte, wenn das Querschnittsziel gut berücksichtigt wurde. | |
C | Nachhaltige Entwicklung Beiträge auf den Ebenen des Antragstellers, des Projektmanagements und des Vorhabens zum schonenden Umgang mit Ressourcen (z. B. Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen), zu nachhaltigem und klimaschonendem Wirtschaften, Einsparung von CO2-Emissionen, zum Umweltschutz (z. B. Schutz vor Umweltverschmutzung), Integration von Fragen der Nachhaltigkeit im Unterrichtsgeschehen. | 5 | 0 Punkte, wenn kein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet wird. 5 Punkte, wenn ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet wird. | |
D | Gute Arbeit Im Leitbild "Gute Arbeit" werden u. a. die nachfolgenden Faktoren benannt:
Grad der Berücksichtigung der oben genannten Faktoren in der Organisation des Antragstellers. | 5 | 0 Punkte, wenn keiner der Faktoren berücksichtigt wurde. 3 Punkte, wenn mindestens zwei der genannten Faktoren berücksichtigt wurden. 5 Punkte, wenn drei und mehr der genannten Faktoren berücksichtigt wurden. | |
Insgesamt | 75 | 100 |
Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung, der beispielhaften Veranschaulichung des jeweiligen Kriteriums. Diese Unterpunkte müssen weder abschließend bearbeitet werden noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Ranking der eingereichten Projekte.
Fördertatbestand 2.1.2 Zur Neu- und Weiterentwicklung von bestehenden Konzepten
Qualitätskriterium | Punktzahl | Bewertungsmaßstäbe | ||
---|---|---|---|---|
mindestens | maximal | |||
Hinweis: Die Querschnittsziele (Nummer 2 Buchst. A-D) sind bei der Konzeptionierung der Projekte zu berücksichtigen ("mainstreaming"). Sie sind daher im Rahmen der fachlichen Kriterien (Nummer 1 Buchst. A-B) integriert zu beschreiben. | ||||
1. | Richtlinienspezifische fachliche Kriterien | 55 | 70 | |
A) | Ausgangslage und Ziele Im Rahmen der Darstellung im Bewertungsblock A soll nachvollziehbar dargelegt werden, welche Erfahrungen und bestehende Strukturen im Hinblick auf die Zielgruppe der Antragsteller in die Entwicklung einer neuen Konzeption einbringen kann und inwiefern sich der Antragsteller bereits mit den Bedarfen der Zielgruppe auseinandergesetzt hat. | (30) | ||
A.1 | Bisherige Erfahrungen
| 10 | 0 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist. 5 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist. 10 Punkte, wenn die Beschreibung schlüssig und nachvollziehbar ist. | |
A.2 | Zielgruppe und deren Bedarfe
| 10 | 0 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist. 5 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist. 10 Punkte, wenn die Beschreibung schlüssig und nachvollziehbar ist. | |
A.3 | Bestehende und geplante Angebote und Strukturen
| 10 | 0 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist. 5 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist. 10 Punkte, wenn die Beschreibung schlüssig und nachvollziehbar ist. | |
B) | Qualität des Umsetzungskonzeptes Im Rahmen der Darstellung im Bewertungsblock B sollen die Überlegungen für die geplante Neu- oder Weiterentwicklung der Konzeption nachvollziehbar dargestellt werden. Dabei soll u. a. deutlich werden, an welchen Stellen die Neu- oder Weiterentwicklung des Konzeptes im Blick auf die Zielgruppe besteht, welche Überlegungen zur nachhaltigen Umsetzung der Konzeption nach Projektende angestellt werden und welche Erfahrungen (eigene und Erfahrungen Dritter) in den Planungen berücksichtigt werden. | (40) | ||
B.1 | Beschreibung und Besonderheiten der Neu- oder Weiterentwicklung des Konzeptes
| 20 | 0 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist. 5 Punkte, wenn die Beschreibung teilweise schlüssig und nachvollziehbar ist. 10 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist. 15 Punkte, wenn die Beschreibung fast vollständig schlüssig und nachvollziehbar ist. 20 Punkte, wenn die Beschreibung vollständig schlüssig und nachvollziehbar ist. | |
B.2 | Verstetigung (Nachhaltigkeitskonzept)
| 10 | 0 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist. 5 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist. 10 Punkte, wenn die Beschreibung schlüssig und nachvollziehbar ist. | |
B. 3 | Die Ausgaben sind im Verhältnis zur Durchführung und Zielsetzung des Projekts angemessen
| 10 | 0 Punkte, wenn keine Berücksichtigung erfolgt ist. 5 Punkte, wenn die Beschreibung im überwiegenden Teil schlüssig und nachvollziehbar ist. 10 Punkte, wenn die Beschreibung schlüssig und nachvollziehbar ist. | |
2. | Querschnittsziele | 20 | 30 | |
Hinweis: Die Berücksichtigung der Querschnittsziele erfolgt im Rahmen der fachlichen Kriterien von Nummer 1 Buchst. A-B. | ||||
A | Gleichstellung Es werden Aussagen zu nachfolgenden Bereichen getroffen, die sowohl den Antragstellenden, als auch das Vorhaben betreffen, und somit den positiven Beitrag zu diesem Querschnittsziel verdeutlichen.
| 5 | 0 Punkte, wenn in keinem oder nur einem der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet
wurde. 3 Punkte, wenn in mindestens zwei der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet wurde. 5 Punkte, wenn in drei und mehr der genannten Bereiche ein Beitrag geleistet wurde. | |
B | Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung Das Projekt trifft Aussagen darüber, wie das Querschnittsziel beim Zuwendungsempfänger und im Projekt selbst, in Bezug auf das eingesetzte Personal sowie das Vorhaben umgesetzt wird. Dabei sollen die nachfolgenden Bereiche berücksichtigt werden:
| 15 | 0 Punkte, wenn das Querschnittsziel im beantragten Vorhaben nicht berücksichtigt wurde. 5 Punkte, wenn das Querschnittsziel nur teilweise berücksichtigt wurde. 10 Punkte, wenn das Querschnittsziel im überwiegenden Teil berücksichtigt wurde. 15 Punkte, wenn das Querschnittsziel gut berücksichtigt wurde. | |
C | Nachhaltige Entwicklung Beiträge auf den Ebenen des Antragstellers, des Projektmanagements und/oder des Vorhabens zum schonenden Umgang mit Ressourcen (z. B. Reduzierung des Einsatzes von Primärrohstoffen), zu nachhaltigem und klimaschonendem Wirtschaften, Einsparung von CO2-Emissionen, zum Umweltschutz (z. B. Schutz vor Umweltverschmutzung), Integration von Fragen der Nachhaltigkeit im Unterrichtsgeschehen. | 5 | 0 Punkte, wenn kein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet wird. 5 Punkte, wenn ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet wird. | |
D | Gute Arbeit Im Leitbild "Gute Arbeit" werden u. a. die nachfolgenden Faktoren benannt:
| 5 | Berücksichtigung der hier genannten Faktoren in der Organisation des Antragstellers 0 Punkte, wenn keiner der Faktoren berücksichtigt wurde 3 Punkte, wenn mindestens zwei der genannten Faktoren berücksichtigt wurden. 5 Punkte, wenn drei und mehr der genannten Faktoren berücksichtigt wurden. | |
Insgesamt | 75 | 100 |
Die bei einigen Kriterien aufgezählten Unterpunkte dienen der Erläuterung, der beispielhaften Veranschaulichung des jeweiligen Kriteriums. Diese Unterpunkte müssen weder abschließend bearbeitet werden noch erheben sie den Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Auswahl der Projekte erfolgt nach einem Ranking der eingereichten Projekte.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erl. vom 16. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 174)