Abschnitt 8 WieVoSch - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Gelege- und Kükenschutzes von Wiesenvögeln auf Grünlandflächen in Niedersachsen (Richtlinie Wiesenvogelschutz Grünland - WieVoSch)
- Amtliche Abkürzung
- WieVoSch
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
Dieser Erl. tritt am 09.04.2024 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des Erl. vom 9. April 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 179)
An die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Nachrichtlich:
An
die Unteren Naturschutzbehörden
die Biosphärenreservatsverwaltung "Niedersächsische Elbtalaue"
die Nationalparkverwaltung "Niedersächsisches Wattenmeer"
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz