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...§ 33 WO-EwZ - Wahlausschreiben Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Der örtliche Wahlvorstand ergänzt das Wahlausschreiben des Wahlvorstands der Einrichtung durch folgende Angaben:...
Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 35 WO-EwZ - Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die einzelnen Dienststellen und für die Einrichtung insgesamtBibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...
Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 32 WO-EwZ - Wählerverzeichnis Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 Die Aufstellung des Wählerverzeichnisses, das nur die Beschäftigten der Dienststelle enthält, und die Entscheidung über Einsprüche ist Aufgabe der örtlichen Wahlvorstände...
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Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 15 WO-EwZ - Sitzungsniederschriften Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 Der Wahlvorstand fertigt über jede Sitzung, in der über...
Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 6 WO-EwZ - Ermittlung der Sitze und der Zahl der zu wählenden Vertreterinnen oder Vertreter der BeschäftigtenBibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...
Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 1 WO-EwZ - Geltungsbereich, Begriffsbestimmung Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Diese Verordnung regelt die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Vertretung der Beschäftigten in den Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Werksausschuss oder ein vergleichbares Gremium einer...
Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000
...Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...
Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 2 WO-EwZ - Wahlvorstand, Wahlhelferinnen, Wahlhelfer Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Der Wahlvorstand führt die Wahl der Vertretung der Beschäftigten durch...
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Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 24 WO-EwZ - Bekanntmachung des Wahlergebnisses Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Der Wahlvorstand gibt unverzüglich durch zweiwöchigen Aushang an denselben Stellen wie das Wahlausschreiben bekannt...
Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 37 WO-EwZ - Einholung der Bestätigung für die Ersatzmitglieder Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Für die Bestätigung der Ersatzmitglieder gilt § 36 entsprechend...
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Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 40 WO-EwZ - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft...
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Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 12 WO-EwZ - Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Ist für die Wahl der betriebsangehörigen Vertreterinnen oder Vertreter oder für die Wahl der sonstigen Vertreterinnen oder Vertreter nach Ablauf der in § 8 Abs. 3 und § 11 Abs. 5 genannten...
Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000