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Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)

Bibliographie

Titel
Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)
Amtliche Abkürzung
WO-EwZ
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20470021000000

Vom 26. Februar 1999 (Nds. GVBl. S. 54 - VORIS 20470 02 10 00 000 -)

Aufgrund des § 118 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) in der Fassung vom 22. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 19, 581), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (Nds. GVBl. S. 528), wird verordnet:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
Geltungsbereich, Begriffsbestimmung1
Wahlvorstand, Wahlhelferinnen, Wahlhelfer2
Bekanntmachungen des Wahlvorstands3
Wählerverzeichnis4
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis5
Ermittlung der Sitze und der Zahl der zu wählenden Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten6
Wahlausschreiben7
Wahlvorschläge, Einreichungsfrist8
Inhalt der Wahlvorschläge9
Sonstige Erfordernisse für Wahlvorschläge10
Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge11
Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen12
Bezeichnung der Wahlvorschläge13
Bekanntgabe der Wahlvorschläge14
Sitzungsniederschriften15
Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe16
Wahlhandlung17
Briefwahl18
Behandlung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen19
Stimmabgabe in besonderen Fällen20
Feststellung des Wahlergebnisses21
Wahlniederschrift22
Benachrichtigung23
Bekanntmachung des Wahlergebnisses24
Berichtigung des Wahlergebnisses, Einsprüche25
Aufbewahrung der Wahlunterlagen26
Zweiter Abschnitt
Besondere Vorschriften für die Wahl
Erster Unterabschnitt
Wahlverfahren und Ermittlung des Wahlergebnisses bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe27
Ermittlung der gewählten Bewerberinnen oder Bewerber28
Zweiter Unterabschnitt
Wahlverfahren und Ermittlung des Wahlergebnisses bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl)
Voraussetzungen für Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe29
Ermittlung der Gewählten bei Mehrheitswahl30
Dritter Abschnitt
Wahl in Einrichtungen, die aus mehreren Dienststellen bestehen
Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Leitung der Wahl, Gleichzeitigkeit31
Wählerverzeichnis32
Wahlausschreiben33
Bekanntmachungen34
Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die einzelnen Dienststellen und für die Einrichtung insgesamt35
Vierter Abschnitt
Bestätigung der Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten
Einholung der Bestätigung für die Mitglieder36
Einholung der Bestätigung für die Ersatzmitglieder37
Bekanntmachung38
Fünfter Abschnitt
Schlussvorschriften
Berechnung von Fristen39
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten40