Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)
Bibliographie
- Titel
- Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)
- Amtliche Abkürzung
- WO-EwZ
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20470021000000
Vom 26. Februar 1999 (Nds. GVBl. S. 54 - VORIS 20470 02 10 00 000 -)
Aufgrund des § 118 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) in der Fassung vom 22. Januar 1998 (Nds. GVBl. S. 19, 581), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (Nds. GVBl. S. 528), wird verordnet:
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Erster Abschnitt | |
Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl | |
Geltungsbereich, Begriffsbestimmung | 1 |
Wahlvorstand, Wahlhelferinnen, Wahlhelfer | 2 |
Bekanntmachungen des Wahlvorstands | 3 |
Wählerverzeichnis | 4 |
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis | 5 |
Ermittlung der Sitze und der Zahl der zu wählenden Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten | 6 |
Wahlausschreiben | 7 |
Wahlvorschläge, Einreichungsfrist | 8 |
Inhalt der Wahlvorschläge | 9 |
Sonstige Erfordernisse für Wahlvorschläge | 10 |
Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge | 11 |
Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen | 12 |
Bezeichnung der Wahlvorschläge | 13 |
Bekanntgabe der Wahlvorschläge | 14 |
Sitzungsniederschriften | 15 |
Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe | 16 |
Wahlhandlung | 17 |
Briefwahl | 18 |
Behandlung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen | 19 |
Stimmabgabe in besonderen Fällen | 20 |
Feststellung des Wahlergebnisses | 21 |
Wahlniederschrift | 22 |
Benachrichtigung | 23 |
Bekanntmachung des Wahlergebnisses | 24 |
Berichtigung des Wahlergebnisses, Einsprüche | 25 |
Aufbewahrung der Wahlunterlagen | 26 |
Zweiter Abschnitt | |
Besondere Vorschriften für die Wahl | |
Erster Unterabschnitt | |
Wahlverfahren und Ermittlung des Wahlergebnisses bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl) | |
Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe | 27 |
Ermittlung der gewählten Bewerberinnen oder Bewerber | 28 |
Zweiter Unterabschnitt | |
Wahlverfahren und Ermittlung des Wahlergebnisses bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags (Mehrheitswahl) | |
Voraussetzungen für Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe | 29 |
Ermittlung der Gewählten bei Mehrheitswahl | 30 |
Dritter Abschnitt | |
Wahl in Einrichtungen, die aus mehreren Dienststellen bestehen | |
Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Leitung der Wahl, Gleichzeitigkeit | 31 |
Wählerverzeichnis | 32 |
Wahlausschreiben | 33 |
Bekanntmachungen | 34 |
Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses für die einzelnen Dienststellen und für die Einrichtung insgesamt | 35 |
Vierter Abschnitt | |
Bestätigung der Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten | |
Einholung der Bestätigung für die Mitglieder | 36 |
Einholung der Bestätigung für die Ersatzmitglieder | 37 |
Bekanntmachung | 38 |
Fünfter Abschnitt | |
Schlussvorschriften | |
Berechnung von Fristen | 39 |
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten | 40 |