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  • ...Abschnitt 2 KGWBetr - Betreuung des Körperschafts- und Genossenschaftswaldes durch die LFV BibliographieTitel Betreuung des Körperschafts- und Genossenschaftswaldes Redaktionelle Abkürzung KGWBetr,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift...

    Rechtsstand: 24.11.1999 | VORIS Nummer: 79100060000005


  • ...Betreuung des Körperschafts- und Genossenschaftswaldes Bibliographie Titel Betreuung des Körperschafts- und GenossenschaftswaldesRedaktionelle Abkürzung KGWBetr,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 79100060000005...

    Rechtsstand: 24.11.1999 | VORIS Nummer: 79100060000005


  • ...§ 31 WO-EwZ - Entsprechende Anwendung von Vorschriften, Leitung der Wahl, Gleichzeitigkeit BibliographieTitel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 11 WO-EwZ - Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge BibliographieTitel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 23 WO-EwZ - Benachrichtigung Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 Der Wahlvorstand benachrichtigt über das Ergebnis der Wahl unverzüglich schriftlich...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 10 WO-EwZ - Sonstige Erfordernisse für Wahlvorschläge Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Jede Bewerberin oder jeder Bewerber kann nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden...

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    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 4 WO-EwZ - Wählerverzeichnis Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Der Wahlvorstand stellt ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) auf...

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    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 22 WO-EwZ - Wahlniederschrift Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Über das Wahlergebnis fertigt der Wahlvorstand eine Niederschrift, die von sämtlichen Mitgliedern des Wahlvorstands zu unterzeichnen ist...

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    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 19 WO-EwZ - Behandlung der durch Briefwahl abgegebenen Stimmen Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Unmittelbar nach Abschluss der Stimmabgabe entnimmt der Wahlvorstand die Wahlumschläge den zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Freiumschlägen und legt sie nach Vermerk der Stimmabgabe im...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 21 WO-EwZ - Feststellung des Wahlergebnisses Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Wenn nach Beendigung der Stimmabgabe die Wahlumschläge für die Briefwahl in die Wahlurne gelegt worden sind, öffnet der Wahlvorstand die Wahlurne, vergleicht die Zahl der in der Wahlurne...

    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 30 WO-EwZ - Ermittlung der Gewählten bei Mehrheitswahl Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Die Bewerberinnen oder Bewerber sind in der Reihenfolge der höchsten auf sie entfallenen Stimmenzahlen gewählt. (2) Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los...

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    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000


  • ...§ 16 WO-EwZ - Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Die Stimmabgabe zur Wahl der betriebsangehörigen Vertreterinnen oder Vertreter und zur Wahl der sonstigen Vertreterinnen oder Vertreter findet gleichzeitig statt...

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    Rechtsstand: 16.03.1999 | VORIS Nummer: 20470021000000