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  • ...Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 1 NÖbVIG - Bestellung, Rechtsstellung, Befugnisse Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) 1 Die Aufsichtsbehörde bestellt zur Wahrnehmung der in Absatz 2 genannten hoheitlichen Aufgaben des Vermessungswesens Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 2 NÖbVIG - Voraussetzungen der Bestellung, Amtseid Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) 1 Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur wird auf schriftlichen Antrag bestellt, wer...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 3 NÖbVIG - Amtsbezirk und Amtssitz Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) Amtsbezirk ist das Land Niedersachsen...

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    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 4 NÖbVIG - Allgemeine Amtspflichten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) 1 Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellte haben die Aufgaben nach § 1 Abs. 2 persönlich, eigenverantwortlich und unparteiisch wahrzunehmen. 2 Soweit die eigenverantwortliche Amtsführung gewährleistet bleibt, ist der...

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  • ...§ 5 NÖbVIG - Berufliche Verbindungen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 1 Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellte dürfen sich mit Einwilligung der Aufsichtsbehörde mit anderen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellten am Amtssitz in gemeinsamen Geschäftsräumen zur gemeinsamen Berufsausübung...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 6 NÖbVIG - Vertretung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) 1 Sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellte verhindert, ihr Amt auszuüben, so können sie eine Vertreterin oder einen Vertreter einsetzen. 2 Bei einer Verhinderung von mehr als drei Wochen ist eine Vertreterin oder...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 7 NÖbVIG - Haftung, Haftpflichtversicherung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) Für in Ausübung des Amtes begangene Amtspflichtverletzungen ist die Staatshaftung ausgeschlossen...

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    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 8 NÖbVIG - Erlöschen des Amtes Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) Das Amt der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellten erlischt durch...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 9 NÖbVIG - Vorläufige Amtsenthebung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) 1 Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellte können von der Aufsichtsbehörde vorläufig ihres Amtes enthoben werden, wenn...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 10 NÖbVIG - Abwicklung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) 1 Ist in den Fällen des § 8 eine Abwicklung des Amtes erforderlich, so bestellt die Aufsichtsbehörde zur Abwicklung des Amtes eine nach § 1 Abs. 1 Satz 1 bestellte Person mit deren Zustimmung. 2 Kommt eine...

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160


  • ...§ 11 NÖbVIG - Aufsicht Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (NÖbVIG)Amtliche Abkürzung NÖbVIG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21160 (1) Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Bestellte unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht der von dem für Vermessung und Geoinformation zuständigen Ministerium bestimmten Aufsichtsbehörde....

    Rechtsstand: 01.08.2020 | VORIS Nummer: 21160