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  • ...Abschnitt 1 NEAufwRdErl - Allgemeines Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zum Ausgleich nach § 16 Abs. 1Redaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Abschnitt 2 NEAufwRdErl - Berechnung der jährlichen Aufwendungen Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zumRedaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Abschnitt 3 NEAufwRdErl - Antragsverfahren Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zum Ausgleich nach § 16Redaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Abschnitt 4 NEAufwRdErl - Schlussvorschriften Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zum Ausgleich nach § 16Redaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Anlage 1 NEAufwRdErl - Aufwendungen für Bahnübergänge bei NE Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zumRedaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Anlage 2 NEAufwRdErl - Aufwendungen für Bahnübergänge bei NE Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zumRedaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen Bibliographie Titel Grundzüge für die Aufsicht über GrubenanschlußbahnenRedaktionelle Abkürzung GruBahARdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 10.06.1975 | VORIS Nummer: 94000010000003


  • ...Abschnitt 1 GruBahARdErl Bibliographie Titel Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen Redaktionelle AbkürzungGruBahARdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000010000003 1. Eine Grubenanschlußbahn darf nur auf Grund eines von der Bergbehörde zugelassenen Betriebsplanes gemäß § 67 des Allgemeinen Berggesetzes für die preußischen Staaten bzw. der entsprechenden...

    Rechtsstand: 10.06.1975 | VORIS Nummer: 94000010000003


  • ...Abschnitt 2 GruBahARdErl Bibliographie Titel Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen Redaktionelle AbkürzungGruBahARdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000010000003 2. In eisenbahntechnischer Hinsicht gelten auch für Grubenanschlußbahnen die Bestimmungen der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 14.12.1955 (Nds. GVBl. Sb. I S. 756), im folgenden: BOA ....

    Rechtsstand: 10.06.1975 | VORIS Nummer: 94000010000003


  • ...Abschnitt 3 GruBahARdErl Bibliographie Titel Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen Redaktionelle AbkürzungGruBahARdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000010000003 3. Neue Grubenanschlußbahnen sowie Änderungen und Erweiterungen der Anlagen bestehender Grubenanschlußbahnen werden vom LfB unter Beteiligung des zuständigen Bergamtes abgenommen...

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    Rechtsstand: 10.06.1975 | VORIS Nummer: 94000010000003


  • ...Abschnitt 4 GruBahARdErl Bibliographie Titel Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen Redaktionelle AbkürzungGruBahARdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000010000003 4. Die eisenbahntechnische Aufsicht erstreckt sich auf die betriebsfähige und betriebssichere Unterhaltung der Bahnanlagen und der Betriebsmittel sowie die sichere und ordnungsmäßige Durchführung des...

    Rechtsstand: 10.06.1975 | VORIS Nummer: 94000010000003


  • ...Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Flaggenführung der im öffentlichen Dienst stehenden Fahrzeuge zur See und auf BinnengewässernBibliographie Titel Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Flaggenführung der im öffentlichen Dienst stehenden Fahrzeuge zur See und auf Binnengewässern...

    Rechtsstand: 22.10.1953 | VORIS Nummer: 96150000000001