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  • ab 10.06.1975 (aktuelle Fassung)

Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen

Bibliographie

Titel
Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen
Redaktionelle Abkürzung
GruBahARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
94000010000003

RdErl. d. MW v. 12.5.1975 - 462 - 61.00

Vom 12. Mai 1975 (Nds. MBl. S. 665)

- GültL 120/124 -

- VORIS 94000 01 00 00 003 -

Die Grubenanschlußbahnen unterliegen der Bergaufsicht und der eisenbahntechnischen Aufsicht. Da beide Aufgabengebiete teilweise ineinandergreifen, werden nachstehend die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen Bergbehörde und dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) festgelegt: