Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen
Bibliographie
- Titel
- Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen
- Redaktionelle Abkürzung
- GruBahARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 94000010000003
RdErl. d. MW v. 12.5.1975 - 462 - 61.00
Vom 12. Mai 1975 (Nds. MBl. S. 665)
- GültL 120/124 -
- VORIS 94000 01 00 00 003 -
Die Grubenanschlußbahnen unterliegen der Bergaufsicht und der eisenbahntechnischen Aufsicht. Da beide Aufgabengebiete teilweise ineinandergreifen, werden nachstehend die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen Bergbehörde und dem Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht (LfB) festgelegt: