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  • ab 01.01.2004 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 NEAufwRdErl - Schlussvorschriften

Bibliographie

Titel
Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zum Ausgleich nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Redaktionelle Abkürzung
NEAufwRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
94000

1.
Diese Richtlinie gilt erstmals für die Berechnung der Ausgleichsleistungen für das Kalenderjahr 2003 beim Antragsverfahren im Jahr 2004. Sie tritt an die Stelle der Richtlinie vom 23.4.1991.

2.
Der Bezugserlass wird aufgehoben.

An die
nicht bundeseigenen Eisenbahnen in Niedersachsen
Bezirksregierungen