Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 06.12.1995, Az.: 2 U 162/95

Mieter; Gebäudefeuerversicherung; Wegnahmerecht; Mietverhältnis; Schadensfall

Bibliographie

Gericht
OLG Oldenburg
Datum
06.12.1995
Aktenzeichen
2 U 162/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 16517
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OLGOL:1995:1206.2U162.95.0A

Fundstelle

  • VersR 1996, 1364-1367 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei der Abwicklung einer vom Mieter abgeschlossenen Gebäudefeuerversicherung erfolgt nach dem Schadensfall im Innenverhältnis zwischen Mieter und Vermieter/Eigentümer keine Aufteilung der Versicherungssumme, wenn ein Wegnahmerecht des Mieters für eingebrachte wesentliche Bestandteile nach Ablauf der Mietzeit vertraglich ausgeschlossen war, das Mietverhältnis aber lange vor seinem vertragsgemäßen Ablauf infolge des Schadensfalls seine vorzeitige Erledigung gefunden hat.