Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 25.03.1998, Az.: 4 L 3057/96

Jugendhilfe; Jugendarbeit; Öffentliche Jugendhilfe; Freie Jugendhilfe

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
25.03.1998
Aktenzeichen
4 L 3057/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14252
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:0325.4L3057.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 27.11.1995 - 3 A 4030/94

Fundstellen

  • Jugendhilfe 2000, 46-47
  • NVwZ-RR 1999, 127-129 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Nachrang der öffentlichen gegenüber der freien Jugendhilfe auf dem Gebiet der Jugendarbeit bedeutet nicht, daß die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihr Haushaltsgebaren schlechthin am Gedanken der Subsidiarität so zu orientieren hätten, daß notfalls auch Haushaltsansätze für eigene Kräfte gekürzt werden müßten, wenn anders die bisherigen Beihilfen für die Träger der freien Jugendhilfe nicht ungeschmälert weitergewährt werden könnten.