Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.03.1998, Az.: 5 M 640/98 (1601)
Konkurrentenklage; Auswahlentscheidung; Beförderung; Dienstliche Beurteilung; Beamtenrecht
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 26.03.1998
- Aktenzeichen
- 5 M 640/98 (1601)
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1998, 14262
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1998:0326.5M640.98.1601.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Oldenburg 06.01.1998 - 6 B 5167/97
Rechtsgrundlagen
- § 8 BG ND
- Art. 33 Abs. 2 GG
Fundstellen
- NdsRpfl 1998, 282
- RiA 1999, 143
Amtlicher Leitsatz
1. Ob die dem Antragsteller und der Beigeladenen nach den bis zum 29. Februar 1996 geltenden Beurteilungsrichtlinien vom 6. Oktober 1971 (NdsMBl S 1288) zum 31. Januar 1996 erteilten dienstlichen Beurteilungen hinreichend aktuell sind für eine Auswahlentscheidung, die im November 1997 getroffen wurde, aber noch nicht bestandskräftig ist, bedarf keiner Entscheidung. Denn für den Erlaß der begehrten einstweiligen Anordnung ist vorausgesetzt, daß der Antragsteller glaubhaft macht, eine aktuellere dienstliche Beurteilung unter Berücksichtigung der seit dem 1. März 1996 maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien (BRLPol) vom 4. Januar 1996 (NdsMBl S 169) würde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Auswahl des Antragstellers führen können. Diese Annahme ist im Hinblick auf die mit den Bewertern geführten Mitarbeitergespräche (4.3 BRLPol v 4.1.1996) und die übrigen Unterlagen nicht gerechtfertigt.