Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 06.03.1998, Az.: 7 L 4622/96

Prozeßführungsbefugnis; Liquidationsgesellschaft; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Abstandsregelung; Stallanlage

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
06.03.1998
Aktenzeichen
7 L 4622/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1998, 14175
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1998:0306.7L4622.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Oldenburg 30.05.1996 - 4 A 4458/93

Fundstellen

  • NdsRpfl 1998, 299
  • NuR 1998, 663-666 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zur Abwicklung einer in Liquidation befindlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auch die Führung eines Rechtsstreits wegen einer ihr versagten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gehören. Die Liquidationsgesellschaft besitzt in diesem Fall ein Rechtsschutzinteresse an einer auf Erteilung der Genehmigung gerichteten Verpflichtungsklage.

2. Zu dem aus Gründen der Vorsorge gegen Schäden einzuhaltenden Abstand zwischen einer Stallanlage zur Geflügel-Massenhaltung und einem Wald.